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NEUES – 60 Jahre Grundgesetz in keiner guten Verfassung

Wenn man Verfassungen anderer Länder liest, klingen die einzelnen Artikel so packend wie die Strophen einer Nationalhymne und oft so anrührend wie ein altes Volkslied, sie versprechen Glück, Freiheit und goldene Zukunft; sie sind wie Liebesbriefe an ein Land. So eine Verfassung ist das Grundgesetz nicht. Geschrieben in einer Mischung aus Hoffnung und Verzweiflung, entstanden 1948/49 im deutschen Dreck, in Schutt und Elend.

Doch ohne dieses Grundgesetz wäre das Land nicht, was es ist: eine leidlich lebendige Demokratie, ein passabel funktionierender Rechtsstaat, ein sich mühender Sozialstaat. Es gehört zum Besten, was den Deutschen in ihrer Geschichte widerfahren ist.

Doch sollte man nicht verkennen, dass dieses Grundgesetz mit seinen 19 Artikeln der Menschenrechte, gerade in den letzten Jahren immer mehr dem Angriff von politischen Entscheidungen ausgesetzt ist, die dieses Grundgesetz weiter und weiter, Schritt für Schritt vergewaltigt hat.

Fast monatlich ließt man von Verfassungsänderungen oder Gesetzen die das Grundgesetz betreffen und dieses insbesondere die Grundrechte der Bürger verändern. Bisher konnten die Richter des Bundesverfassungsgerichtes schlimmstes verhindern, doch wurden immer Teile des Grundgesetzes durch Nebengesetze ausgehebelt.

Der Gesetzgeber auf dem Gebiet der inneren Sicherheit tut so, als müsse er – mit Vorratsdatenspeicherung, Computerdurchsuchung und sonstigen Überwachungsmaßnahmen – eher den Staat vor dem Bürger schützen als den Bürger vor dem Staat. An die Stelle des Stolzes auf die Bürgerrechte ist das Vorurteil getreten, man müsse diese kleiner machen, um so mehr Sicherheit zu schaffen. So kommt es, dass das sichere grundrechtliche Fundament nicht mehr sicher ist.

Wer nichts angestellt habe, sagen die „Sicherheitspolitiker“, müsse vor schärferen Kontrollen keine Angst haben. Solche Sätze sind die Stricke, an denen immer neue Sicherheitsgesetze wie „trojanische Pferde“ in den Rechtsstaat hineingezogen werden.

Die schönste Beobachtung, die man zum Grundgesetz-Jubiläum machen kann, ist daher die: Der Widerstand gegen den politischen Verzehr des Bürgerrechte wächst, er artikuliert sich auch in den Klagen, die in Karlsruhe erhoben werden.

Doch es scheint so, dass durch den EU-Vertrag von Lissabon noch weiter geht und das Bundesverfassungsgericht in Kürze über ihr eigenes Überleben entscheiden muss.

Was soll man dem Grundgesetz zum Jubiläum wünschen?

Mehr Demokratie zuallererst und die Einlösung der Grundsätze. Das Misstrauen gegen das Volk, das sich im Grundgesetz spiegelt, weil es dem Plebiszit keinen Millimeter Raum gibt, ist unberechtigt geworden.

1949 hatte man keinen Anlass zu überlegen, ob die strenge Rationierung der Mitwirkungsrechte der Bürger Dauerzustand bleiben solle. Das Grundgesetz war ja als vorläufige Ordnung gedacht; als sich herausstellte, dass aus der vorläufigen eine feste Ordnung geworden war, und als nach der Wiedervereinigung eine Verfassungsreform auf der Tagesordnung stand, hatten sich aber die Politiker schon so an die Bequemlichkeiten des streng repräsentativen Systems gewöhnt, dass die Mehrheit für eine Verfassungsänderung nicht zustande kam. Alle Bundesländer kennen die Volksabstimmung. Was dort gut ist, kann auf Bundesebene nicht rundweg des Teufels sein.

Das Schönste wäre, wenn diejenigen Grundgesetz-Änderungen rückgängig gemacht würden, die den Geist der Verfassung kastriert haben und die Volksabstimmung zum neuen Geist des Grundgesetzes eingeführt wird.

Mai 18, 2009 - Posted by | 00.000 NEUES | , , , ,

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