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ESM und Fiskalpakt und der Finanzfaschismus

Der Fiskalpakt und der ESM ist durch. Damit ist der Finanzfaschismus hier in Deutschland wie Europa unwiederbringlich festgesetzt, da die Verträge Völkerrechtsbindend sind. Nur das Bundesverfassungsgericht und nicht zu erwarten, Bundespräsident Gauck, könnten diese Pamphlete gegen jedweder demokratischer Grundsätze noch stoppen.

Schon in der Nacht zuvor sind beide Verträge geändert worden, in die die Abgeordneten nur peripher informiert wurden und mit dem Argument abgespeist, darüber wird es eine neuerliche Beratung und Abstimmung geben.

Dabei wurde vereinbart, dass marode Banken künftig unter bestimmten Bedingungen auch direkt vom ESM unterstützt werden können. Bisher hat dies die Bundesregierung stets abgelehnt. Auch der ESM-Vertrag in der am Freitag beschlossenen Fassung sieht keine direkten Hilfen vor. Deshalb forderten auch einige Abgeordnete der FDP- und Unionsabgeordnete zunächst, die Abstimmung in die kommende Woche zu verschieben. Unionsabgeordnete gingen sogar so weit zu kritisierten, dass der Bundestag praktisch gezwungen werde, einen Vertrag zu billigen, der in wichtigen Punkten bereits bei seiner Verabschiedung überholt sei. Die „Staatsratsvorsitzende“ Merkel beruhigte, die zur Abstimmung stehenden Gesetze über den ESM und den Fiskalpakt seien von den Gipfel-Ergebnissen „in keiner Weise betroffen“.

Nachdem Frau Merkel die Ablehnung einer gesamtschuldnerischen Haftung in Europa mit einem „solange ich lebe“ noch vor ein paar Tagen ihre Ablehnung unterstrichen hat, ist diese nun als Beiwerk zu diesen Verträgen ausgemacht worden. Nun bleibt Frau Merkel wohl nur der Selbstmord oder zumindest der Rücktritt.

Für den Fiskalpakt stimmten im Bundestag 491 Abgeordnete, den ESM billigten 493 Parlamentarier, fünf enthielten sich, 106 lehnten ihn ab. Noch am gleichen Abend stimmte auch der Bundesrat beiden Verträgen zu. Dabei wurde von den „Volkskammern“ (anders sollte man diese Parlamente nicht mehr nennen) die Zweidrittelmehrheit erreicht. Dies wird die Orderpolitiker nun veranlassen vor dem Bundesverfassungsgericht damit zu argumentieren, dass diese Entscheidung mit einer Zweidrittelmehrheit der Kammern gebilligt worden sind. (Hier der Link der die Abgeordneten des Bundestages und deren Abstimmungsverhalten)

Alles in allem ist die Rechnung des IWF aufgegangen. Die Rettung, der auf dem Schneeballsystem basierenden Geldblase ist vorbereitet. Es wird frische Nahrung geben und für die nächsten ist mit den Verträgen und deren Nebenvereinbarungen gesorgt. Der Euro ist zwar immer noch nicht gerettet wie auch keiner der angeschlagenen Staaten aber die systemrelevanten Banken, die auch die Großen in Mitleidenschaft ziehen könnten sind erst einmal sicher.

Nun darf man noch mit höchster Hochachtung auf das Urteil des Bundesverfassungsgericht warten und hoffen, dass die Richter noch nicht vom langen Arm des IWF infiltriert sind. Sollten sich diese auch als deren Marionetten herausstellen, bleibt den Bürger nur mehr Artikel 20/4 des Grundgesetzes.

Artikel (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

Artikel (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Juni 30, 2012 - Posted by | Nicht kategorisiert | , , ,

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