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DsdSg – Unternehmen höhere Abschreibungen gewähren

Unternehmen können ihre Kosten für den Kauf einer neuen Maschine oder den Bau einer Produktionshalle steuermindernd geltend machen. Man spricht von Absetzung für Abnutzung, kurz AfA. Wie viel Prozent vom Kaufpreis pro Jahr abgeschrieben werden dürfen, hängt von der durchschnittlichen Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts ab. Ein Computer etwa kann schneller abgesetzt werden als ein Gebäude. Derzeit ist die AfA linear gestaltet, das heißt: Hat eine Maschine 10000 Euro gekostet und beträgt die festgelegte Nutzungsdauer fünf Jahre, kann der Besitzer pro Jahr 2000 Euro beim Fiskus geltend machen.

Um Firmen zu Investitionen anzureizen, hat die Regierung beschlossen, unabhängig von der Nutzungsdauer im ersten Jahr bis zu 25 Prozent des Kaufpreises abzugsfähig zu machen. Ökonomen halten das für richtig, aber für unzureichend: Um echte Effekte zu erzielen, müsste den Firmen erlaubt werden, ausnahmsweise den gesamten Kaufpreis auf einmal von der Steuer abzuziehen.

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