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DsdSg – Hartz-IV-Sätze erhöhen

Eine Erhöhung des ArbeitslosengeldsII hätte auf den ersten Blick viel Charme: Einerseits halten manche Experten den bisherigen Satz von 351 Euro pro Person ohnehin für zu niedrig, eine Anhebung könnte somit das sozialpolitische Profil der großen Koalition aufpolieren. Andererseits wäre die Wahrscheinlichkeit groß, dass Hartz-IV-Empfänger das zusätzliche Geld beinahe vollständig wieder ausgeben, weil sie sich mangels Ersparnissen viele Anschaffungen bisher nicht leisten können. Damit würde der Konsum gestützt.

Dennoch ist eine Erhöhung der falsche Weg: Zum einen würden die öffentlichen Haushalte dauerhaft belastet, zum anderen ist das richtige Niveau des Hartz-IV-Satzes keine konjunktur-, sondern eine sozial- und arbeitsmarktpolitische Frage. Sie sollte somit auch nicht im Rahmen eines Konjunkturprogramms erörtert werden. Wenn man also der Meinung ist, dass der Konsum angekurbelt werden muss, sollte der Staat Langzeitarbeitslosen, Geringverdienern und Rentnern lieber eine Einmalzahlung zukommen lassen, etwa in Form eines Weihnachtsgelds. Anders als eine Steuergutschrift wäre das auch technisch kein Problem.

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